Kita-Bau soll gekippt werden
Fraktion CDU/Die Rechte initiirt ein Bürgerbegehren gegen Beschluss zum Bauprogramm
Von Doris Steinkraus
- Die Vorwürfe wiegen schwer. Der Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten sei nicht bedarfsorientiert und ökonomisch nicht vertretbar. Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ließe sich mit einem um 1,5 Millionen Euro geringerem Finanzaufwand als geplant erreichen. Die Konzepte der evangelischen Kita "Arche Noah" und des Elternvereins "Frechdachse" seien nicht berücksichtigt worden. Die Entscheidung sei nicht nach demokratischen Grundsätzen erfolgt. So die Argumentation der Initiatoren des Bürgerbehrens. Unterzeichnet ist es von Norbert Kositz, Falk Janke, André Höhne, Günter Geislerer, Siegfried Kühne, Silvio Höwner, Fritjof Ritschel, Ronny Küntopf und vom Vorstand "Seelower Frechdachse". Sie sprechen von "Verschwendung von Finanzmitteln". Das Geld könne besser eingesetzt werden. Sie verlangen eine Aufhebung des Beschlusses.
Die Zahl der Einwohner sinke, es werde bis 2020 deutlich weniger Kinder geben. Schon jetzt seien 20 Kita-Plätze nicht besetzt. "Die bisherige Angebots-Vielfalt ist ein Qualitätsfaktor der Seelower Kinderbetreuung, der für parteigesteuerte Machenschaften geopfert wird", heißt es. Was konkret anders entschieden werden sollte, steht allerdings in keinem der Argumentationspapiere.
Bürgermeister Udo Schulz sieht in der Aktion den Auftakt für den Wahlkampf. Denn 2008 stehen Kommunalwahlen an. "Hier wird bewusst mit falschen Zahlen manipuliert, um politisches Kapital zu schlagen", sagt er. In dem Papier ist von 5,85 Millionen Euro die Rede, die für die Umsetzung des Programmes laut Beschluss eingesetzt werden sollen. "Mir ist rätselhaft, woher diese Zahlen kommen", so Schulz.
Bauamtsleiter Jörg Krüger stellte gestern noch einmal eine Übersicht über die Vorhaben zusammen. Für die Sanierung des FRIZZ-Gebäudes sind rund 850 000 Euro veranschlagt, einschließlich Ausstattung und Anbau. Im Bürgerbegehren geht es aber ausschließlich um die Kitas. Als Summe stehen in dem Beschluss geschätzte 400 000 Euro für die Sanierung der AWO-Kita, in die nach Fertigstellung die DRK-Kita umzieht. Der Neubau mit 100 Plätzen ist mit zwei Millionen Euro veranschlagt, wird aber nicht den Stadthaushalt belasten. Denn die Seelower Wohnungsbaugesellschaft ist Bauherr und Finanzier. "Der Vorteil ist, dass die Sewoba ein Eigenkapital von zehn Prozent einbringt, das sonst die Stadt tragen müsste, wäre sie Bauherr und Kreditnehmer", erläutert Krüger. Zudem werde im Mietpreis ein Reparaturanteil berücksichtigt, den die Sewoba ansparen kann. "Solche Möglichkeiten bestehen in einem kommunalen Haushalt nicht", stellt Krüger klar. "Die Gesamtsumme liegt für die Stadt selbst laut Beschluss bei 1,25 Millionen und nicht bei 5,8 Millionen Euro." Die Refinanzierung des Neubaus erfolgt über die Miete, die dann die Stadt trägt, wie sie es für alle Träger tut. Das Szenario von durch den Neubau verbundenen höheren Kosten für die Eltern sei falsch und nicht nachvollziehbar, sieht es Udo Schulz.
Er weist zugleich den Vorwurf zurück, es sei nicht genug Zeit gewesen. Im Papier heißt es, dass man in nur 14 Tage den Beschluss vorgelegt und "die Stadtverordneten genötigt" hat, ihn zu fassen. Dieser Vorwurf unterstreiche aus seiner Sicht das rein politische Anliegen des Bürgerbegehrens, sagt der Bürgermeister. Ein Jahr lang sei in den Ausschüssen über das Thema diskutiert worden. Jede Sitzung war öffentlich. Der Elternverein und die Kirchengemeinde planen selbst einen Neubau, was die Stadt immer unterstützt und gefördert hat.
Man habe sich den Bauten gewidmet, in denen seit Jahren nur mit Ausnahmegenehmigung gearbeitet und für die das Landesjugendamt bauliche Veränderungen fordert. Das seien die Kita "Max und Moritz" der AWO und "Märchenland" des DRK. Bei einem Votum von 16 : 4 Stimmen sei durchaus eine demokratische Entscheidung gefallen.
Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund die Möglichkeit eingeräumt, dass sich Bürger gegen Entscheidungen ihrer Volksvertreter wehren können. Vor allem bei weitreichenden Folgen für die Bürger müssen sie sich gefallen lassen, dass ihre Entscheidungen kritisch hinterfragt werden. Im Falle des Kita-Beschlusses darf man jedoch staunen. Es dürfte einmalig im Land sein, dass sich Bürger gegen den Neubau einer Kita, denn darum geht es letztlich nur, wehren. Bekannt sind nur Aktionen in umgekehrter Richtung.
Ebenso erstaunlich ist der Zeitpunkt des Einwurfes. Ein Jahr lang wurde diskutiert, nicht hinter verschlossenen Türen, sondern immer öffentlich. Der Beschluss wurde nicht, wie behauptet, binnen 14 Tagen durchgepeitscht, sondern hat sich von Ausschuss zu Ausschuss als solcher entwickelt. Einige der jetzt Protestierenden saßen von Anfang an mit an den Tischen. Da stellt sich durchaus die Frage, ob es hier wirklich um die Kinder oder nicht doch um politisches Kalkül geht. Doris Steinkraus
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent der Bürger unterzeichnet werden. Bei allen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und den Auftragsangelegenheiten scheidet ein Bürgerentscheid aus. Über ein zulässiges Bürgerbegehren findet ein Bürgerentscheid statt. Dieser kommt nur dann zustande, wenn mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten ihn befürworten. (Kommunalverfassung des Landes)