Behörden und Kassen sind in den vielen Gesellschaftsabschnitten Deutschlands entwickelt worden. Ein Großteil ihrer Leistungen sind unverzichtbare Kernaufgaben für das gemeinschaftliche Zusammenleben der Deutschen und ihrer Mitbürger. Ein anderer Großteil von ca. 30 Prozent ist dagegen überflüssig. Mit der Senkung der Verwaltungs- und Regierungskosten um diesen Teil muss die Investitionsfähigkeit des Staates und der Bürger erhöht werden.
Behörden und Kassen sind zum sparsamsten Umgang mit den Mitteln verpflichtet, die ihnen vom Steuer- und Beitragszahler in Verantwortung überlassen werden. Schlendrian und ein mittelmäßiger und unmotivierter Beamtenapparat wird nicht mehr geduldet.
- Im Verschwendungsfall müssen Konsequenzen zur Verhinderung von Wiederholungsfällen und Nachahmung gezogen werden. Die Interessen der Steuer- und Beitragszahler haben Vorrang vor denen der Gewerkschaften und anderen Behörden- und Kassenvertretungen.
- Das gewerkschaftliche Engagement für die öffentliche Hand ist für die Individualvertretung wichtig, für die Kollektivvertretung entbehrlich. Das begründet sich aus der Sicherheit in der Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Öffentliche Hand unterhält eine Unzahl entbehrlicher Stellen, mit denen lobbytreue Personen eine auskömmliche Versorgung erfahren. Diesen Personen und ihren Dienstherren ist der Weg auf den freien Arbeitsmarkt zu eröffnen.