Stellen Sie sich vor, der EU-Reformvertrag von Lissabon wird verbindlich, dann wird folgendes realistisch
Die EU beschließt, dass die Ausgaben für die Verteidigung deutlich zu erhöhen sind und erwartet dennoch ein Einhalten der Stabilitätskriterien für den Euro.
Deutschlands Haushaltspolitiker sehen wie immer nur „sehr wenig Spielraum“ in der Gestaltung des Haushalts und streichen wie bisher eine große Anzahl an Sozialleistungen. Das könnte z.B. die Studienfreiheit, HartzIV-Bezüge, alle Rentenzuschüsse oder weitere Krankenkassenleistungen betreffen.
Noch ein Beispiel: Nach dem so genannten „Aufschwung“ wird die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland wieder steigen. 5 Millionen Arbeitslose, mehrere Millionen Ältere wegen Armut zusätzlich auf der Suche nach Zusatzeinkommen und Millionen Familieneinkommen, die gerade noch die notwendigsten Ausgaben zum Leben decken, sind dann eine reale Größenordnung.
In dieser Situation wird Deutschland als beliebtes Einwanderungsland von der kommenden Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dann stärker betroffen sein als alle anderen EU-Mitglieder. Und nach den Reformgesetzen von Lissabon können unsere deutschen Parlamente nichts mehr, aber auch gar nichts mehr gegen den Ansturm von Millionen von Ost- und Südeuropäern ausrichten. Denn dies verbietet nämlich der EU-Reformvertrag.
Schon heute Realität: Leider ist es so, dass Deutschland zwar der größte Nettozahler der EU ist, aber als einziges Land in der EU nun schon seit 14 Jahren Reallohnrückgänge zu verkraften hat. Damit bezahlen die deutschen Arbeitnehmer einen hohen (zu hohen) Preis für die Einigkeit Europas, dürfen dafür aber nicht mitreden - geschweige denn, eigene Forderungen formulieren! Das war so bei der Einführung des Euro, bei den Osterweiterungen und ist auch bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei so.
In Frankreich wird inzwischen von Hochverrat des Staatspräsidenten Sarkozy und in Großbritannien vom Staatsstreich des Premierministers Brown gesprochen. Angesichts ablehnender Mehrheiten im eigenen Volk gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon 2007/08 haben sie Volkes Willen missachtet und die Zustimmung allein in den Parlamenten beschlossen. Das wiegt in den beiden Ländern besonders schwer, weil beiden Völkern zuvor ein Referendum versprochen war und in Frankreich der Inhalt des neuen Reformvertrages in der alten Fassung als EU-Verfassungstext von 2004 schon einmal abgelehnt wurde.
In Deutschland sprach der grüne Ex-Vizekanzler J. Fischer 2004 aus, wovor die Politik die größte Angst hatte. Der „Souverän Volk“ könnte nicht so korrumpierbar sein, dem EU-Verfassungswerk so blind zu zustimmen, wie es die vaterlandslosen Gesellen in Bundestag und Bundesrat bereitwillig taten. Er ahnte also, dass die Regierungsparteien in einer offenen Diskussion über die Folgen der EU-Verfassung für das deutsche Volk unterlegen sein könnte.
Das hat wahrlich nichts mehr mit Demokratie zu tun und erinnert an braunen Sozialismus (Hitler) und roten Sozialismus (Ulbricht)!
Um den EU-Reformvertrag von Lissabon richtig einordnen zu können, verweisen wir gern auf die Worte von Valery Giscard d’Estaing, dem wichtigsten Vater des gescheiterten EU-Verfassungsvertrages von 2004.
„Der Unterschied ist eher methodischer als inhaltlicher Natur, … Die Rechtswissenschaftler haben keine Neuerungen vorgeschlagen. Sie sind von dem Wortlaut des Verfassungsvertrages ausgegangen … Das Ergebnis ist, dass die institutionellen Vorschläge des Verfassungsvertrages sich vollständig im Lissaboner Vertrag wieder finden, nur in einer anderen Reihenfolge.“.